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Klage der Jomtien Complex Bewohner hat Erfolg
Gericht sagt vorläufig „Nein“ zu View Talay Condo 7
Narisa NitikarnAm 28. November 2006 reichten die Besitzer und Bewohner des Jomtien Complex Condotels in der Thappraya Road beim Verwaltungsgerichtshof Rayong Klage gegen die Stadtverwaltung Pattayas und gegen die Firma View Talay Jomtien Condominium Co., Ltd. ein. In ihrer Klagschrift reklamierten sie das Fehlverhalten von leitenden Angestellten.Den Stadtbeamten wurde in der Sammelklage vorgeworfen, am 28. November 2006 unerlaubterweise die Baulizenz mit der Nummer 162/2550 für das View Talay Jomtien Condominium ausgestellt zu haben. Die Baufirma hatte die Absicht, eine 81 Meter hohe Großimmobilie mit 27 Etagen und 912 Wohneinheiten zu bauen. Die Errichtung steht im Einklang mit der Verwaltungsverordnung, Abschrift 9 aus dem Jahr 1978, welche aus Paragraf 3 des Bau- und Konstruktionsgesetzes aus dem Jahr 1936 hervorging. Darin heißt es, dass sich bei der Errichtung eines Gebäudes, welches sich innerhalb von 200 Meter zum nächsten befindet, die Maße von Gebäude und Grundstück anhand des zum königlichen Dekret gehörenden Konzepts unter dem Bau- und Konstruktionsgesetz berechnen.Das gilt für folgende Unterdistrikte Banglamungs: Banglamung, Nongplalai, Naklua und Nongprue. Ufergebiete dürfen grundsätzlich nicht bebaut werden. Paragraf 3, Absatz 8, verbietet alle Konstruktionen mit weniger als 14 Meter Abstand zur Straße.Der Stadtbeamte erteilte dem Bauunternehmen die Genehmigung. Nachdem eine Fundamentsäule in das Erdreich eingebracht wurde, entstand beim Jomtien Complex Condotel ein Riss in der Fassade. Zudem wurden keinerlei Schutzmaßnahmen gegen die Staubentwicklung vorgenommen, weshalb der Staub über das Ventilatorsystem ungehindert in die Wohnungen der Kläger gelangen konnte. Ein weiterer Anklagepunkt war, bei Fertigstellung des neuen Gebäudes, die völlige Verbauung des Meeresblickes der Kläger. Viele andere Bewohner reichten bei zuständigen Behörden ebenfalls und immer wieder Beschwerde über die ausgestellte Genehmigung ein. Jedoch hatten sie damit keinen Erfolg. Dies führte letztlich zu der angeführten Klage.Ein wesentlicher Streitpunkt war der Abstand zwischen den Gebäuden und die Interpretation der Verwaltungsverordnung, Abschrift 9, welche die Beschränkungen des Bau- und Konstruktionsgesetzes aufführt. Beide Parteien hatten eine unterschiedliche Auffassung darüber, ab welchem Punkt gemessen wird.Am 9. April wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof Rayong ein vorübergehender Baustopp angeordnet, bis eine endgültige Entscheidung gefällt wird. Das Gericht wird das Gelände inspizieren und einen fixen Punkt ausmachen, ab welchem gemessen wird. Unterdessen muss die Baufirma sämtliche Arbeiten einstellen. Das bedeutet zumindest einen Teilerfolg für die Kläger und ihren Rechtsanwalt, den Deutschen Markus Klemm von der Firma Asia Lawworks Co. Ltd.
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